Absolute und relative Rechte: Ein Überblick

In der Rechtswissenschaft unterscheidet man grundlegend zwischen absoluten und relativen Rechten. Beide Kategorien haben wichtige Funktionen im täglichen Leben, und ihre genaue Abgrenzung ist essenziell, um rechtliche Ansprüche und Pflichten zu verstehen.

Absolute Rechte

Absolute Rechte richten sich gegen jedermann („erga omnes“). Das bedeutet, dass sie gegenüber der gesamten Gesellschaft durchgesetzt werden können. Der Inhaber eines absoluten Rechts kann von jeder anderen Person verlangen, dieses Recht zu respektieren und zu schützen. Diese Rechte sind von grundlegender Bedeutung, da sie grundlegende Freiheiten und Besitzverhältnisse sichern. Zu den wichtigsten absoluten Rechten zählen:

  1. Eigentumsrecht: Das Recht, über eine Sache nach Belieben zu verfügen und diese gegen Beeinträchtigungen von außen zu schützen.
  2. Persönlichkeitsrechte: Diese umfassen das Recht auf Schutz der Ehre, Privatsphäre und körperlichen Unversehrtheit. Jeder hat das Recht, sein Leben frei von Eingriffen durch Dritte zu führen.
  3. Urheberrecht: Das Recht des Schöpfers eines Werkes (z. B. eines Buches, Kunstwerks oder einer Musikkomposition), seine geistige Leistung zu schützen und eine Vergütung für deren Nutzung zu verlangen.

Relative Rechte

Relative Rechte richten sich hingegen nur gegen bestimmte Personen („inter partes“). Sie entstehen durch vertragliche oder gesetzliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Parteien. Im Gegensatz zu den absoluten Rechten können relative Rechte nur gegenüber der Partei oder den Parteien durchgesetzt werden, die an der spezifischen rechtlichen Beziehung beteiligt sind. Typische Beispiele für relative Rechte sind:

  1. Vertragsrechte: Wenn zwei Parteien einen Vertrag abschließen, haben beide Rechte und Pflichten gegenüber der anderen Partei. Diese Rechte können nur zwischen den Vertragsparteien geltend gemacht werden.
  2. Schadensersatzansprüche: Wenn eine Person durch das Handeln einer anderen Person geschädigt wird, kann sie gegen diese Person einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Auch hier richtet sich das Recht nur gegen den Verursacher des Schadens.
  3. Forderungsrechte: Wenn jemand einer anderen Person Geld schuldet, kann der Gläubiger sein Recht auf Zahlung nur gegenüber dem Schuldner durchsetzen.

Unterschiede und Zusammenhänge

Der Hauptunterschied zwischen absoluten und relativen Rechten besteht darin, gegen wen sie durchgesetzt werden können. Während absolute Rechte gegenüber jedermann wirken, sind relative Rechte auf bestimmte Personen oder Gruppen beschränkt. Diese Unterscheidung hat auch praktische Konsequenzen: Absolute Rechte genießen in der Regel einen stärkeren rechtlichen Schutz, da sie grundlegende Freiheiten und Eigentumsrechte betreffen, die für das Funktionieren der Gesellschaft entscheidend sind.

Dennoch sind beide Rechtstypen eng miteinander verbunden. Beispielsweise kann eine Vertragsverletzung (ein relatives Recht) zu einer Eigentumsverletzung führen (ein absolutes Recht), wenn der Vertragsbruch eine widerrechtliche Besitzstörung nach sich zieht.

Fazit

Sowohl absolute als auch relative Rechte sind wesentliche Bestandteile des Rechtssystems. Absolute Rechte schützen grundlegende Interessen gegen jedermann, während relative Rechte die rechtlichen Beziehungen zwischen bestimmten Parteien regeln. Die genaue Kenntnis dieser Rechte ist unerlässlich, um in rechtlichen Fragen die eigenen Ansprüche und Pflichten besser zu verstehen.